{"id":5656154,"date":"2022-11-13T14:52:01","date_gmt":"2022-11-13T14:52:01","guid":{"rendered":"http:\/\/kirinti.de\/?page_id=5656154"},"modified":"2022-11-13T15:56:13","modified_gmt":"2022-11-13T15:56:13","slug":"tuzuk","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/tuzuk\/","title":{"rendered":"T\u00fcz\u00fck"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb-content-wrapper\">[vc_row full_width=&#8221;stretch_row&#8221; use_through_lines=&#8221;1&#8243; side_background_title_alignment=&#8221;right&#8221; css=&#8221;.vc_custom_1507633609783{background-color: #ffffff !important;}&#8221; side_background_title=&#8221;\/Services&#8221; side_background_title_typo=&#8221;font_size~80||letter_spacing~-1||weight~600&#8243; side_background_title_color=&#8221;#f1f4f8&#8243;][vc_column][vc_empty_space height=&#8221;90px&#8221; el_class=&#8221;norebro-phone-space vc_hidden-xs&#8221;][vc_empty_space height=&#8221;40px&#8221; el_class=&#8221;norebro-phone-space vc_hidden-xs&#8221;]<div class=\"norebro-heading-sc heading tuzuk text-left\"\n\tid=\"norebro-custom-6a51348197b2e\" \n\t \n\t>\n\t\n\t\t\t<p class=\"subtitle\">\n\t\t\t\t\t<\/p>\n\t\n\t\n\t<h3 class=\"title subtitle-top\">\n\t\tT\u00fcz\u00fck\t<\/h3>\n\n\t\n\t\t\n<\/div><div class=\"norebro-text-sc \" \n\tid=\"norebro-custom-6a51348197d46\" \n\t \n\t>\n\n\t<div id=\"wb_Text1\">\n<div id=\"wb_Text1\">\n<p>Avrupa Kirinti K\u00f6y\u00fc Dernegi<\/p>\n<p>Avrupa Kirinti K\u00f6y\u00fc e.V.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Avrupa Kirinti K\u00f6y\u00fc &#8211; im folgendem \u201cVerein\u201d genannt.<\/p>\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Krefeld und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Krefeld eingetragen und tr\u00e4gt den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzig-mildt\u00e4tige\u00a0 Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Er verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist<\/p>\n<p>die F\u00f6rderung von gemeinsamen kulturellen und sozialen Interessen, Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports und Unterst\u00fctzung hilfsbed\u00fcrftiger Personen.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch z.B.<\/p>\n<p>soziokultureller Aktivit\u00e4ten und Veranstaltungen der aus dem Dorf \u201eKirinti-T\u00fcrkei\u201c stammenden Bev\u00f6lkerung in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Unterst\u00fctzung des Dorfes Kirinti in G\u00fcm\u00fcshane\/ T\u00fcrkei bei der Entwicklung und Gestaltung (s.u.).; Unterhaltung eines Jugend- und Altenheimes; Errichtung von Sportanlagen, Bek\u00e4mpfung des Drogenmissbrauchs, F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Die Ziele des Vereins<\/p>\n<p>Der Verein ist \u00fcberparteilich und steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes der BRD. Er dient ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken gem. \u00a7\u00a7 51 ff der Abgabeordnung 1977. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele; er ist selbstlos t\u00e4tig.<br \/>\nDie steuerliche Anerkennung als gemeinn\u00fctziger und f\u00f6rderungsw\u00fcrdiger Verein soll betrieben werden.<br \/>\nDie Vereinsziele sollen im einzelnen erreicht werden durch :<br \/>\na)\u00a0\u00a0 Veranstaltungen kultureller Art;<\/p>\n<p>Verbesserung der sozialen Bedingungen und Beziehungen der Mitglieder;<br \/>\nMa\u00dfnahmen zur Entwicklung und Festigung des Zusammengeh\u00f6rigkeits-bewusstseins der Bev\u00f6lkerung aller Altersgruppen;<br \/>\nSeelische und finanzielle Unterst\u00fctzung der Familien in Sterbef\u00e4llen in der BRD. Es wird eine finanzielle Unterst\u00fctzung als Sterbegeld in H\u00f6he von \u20ac 500,- an die Familie des Mietglieds gezahlt, unabh\u00e4ngig davon, wo das Mitglied gestorben ist. Auch im Falle eines Sterbefalles eines Familienmitglieds hat die Familie das Recht auf die Zahlung dieser Unterst\u00fctzung in H\u00f6he von \u20ac 500,-. Familienmitglieder sind: Mitglied und Ehepartner sowie deren Kinder, die allerdings noch Zuhause leben.<br \/>\nEntwicklung und Gestaltung des Dorfes Kirinti\/ T\u00fcrkei;<br \/>\nMitarbeit an Ma\u00dfnahmen der Dorfentwicklung zur Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t im Ort und der Region durch soziale, kulturelle, wirtschaftliche und \u00f6kologische Ma\u00dfnahmen. Insbesondere sollen im Dorf die Trinkwasserversorgung, der Strassenbau und die Kanalisierung finanziell unterst\u00fctzt werden.<br \/>\nUnterst\u00fctzung der Kinder aus sozial und wirtschaftlich schwachen Familien;<br \/>\nUnterst\u00fctzung von Ma\u00dfnahmen\/ geeigneten Aktivit\u00e4ten auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge in der Region;<br \/>\nZusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Vereinigungen, die gleiche oder \u00e4hnliche Ziele verfolgen<br \/>\nZur Erf\u00fcllung der Ziele werden diverse Arbeitsgemeinschaften, Seminare und Informationsveranstaltungen zur Bildung und Erziehung organisiert und diverse sozio-kulturelle und \u00f6ffentlich-rechtliche Verbreitungsm\u00f6glichkeiten genutzt.<\/p>\n<p>Der Verein stellt sich weiterhin die Aufgabe, die Interessen der Kirintib\u00fcrger f\u00fcr die Entwicklung der Region zu wecken und nutzbar zu machen. In dieser Hinsicht versteht sich der Verein auch als Beratungs- und Diskussionsforum f\u00fcr die Initiierung und Verst\u00e4rkung entsprechender T\u00e4tigkeiten in Kirinti.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Die Arbeitsauffassung<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Der Verein arbeitet nach dem Grundsatz der Opferbereitschaft. Individuelle Ziele stehen nicht im Vordergrund. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen bzw. Aufwandsentsch\u00e4digungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Eintritt und Mitgliedschaft<br \/>\nMitglied kann werden, wer den Verein in seinen Bestrebungen unterst\u00fctzen will.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge auf Eintritt sind beim Vorstand schriftlich einzureichen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<br \/>\nDie Ablehnung der Aufnahme wird schriftlich begr\u00fcndet. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung des F\u00f6rdervereins. Diese kann die Entscheidung des Vorstands mit einfacher Mehrheit aufheben.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<br \/>\nDie Mitgliedschaft erlischt durch:<\/p>\n<p>1. Austritt\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche K\u00fcndigung zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>2. Ausschluss\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Ausschluss wird dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann auch ausgeschlossen werden, wenn es l\u00e4nger als ein Jahr mit seinen Beitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist, und trotz nach Ablauf der Mahnung des folgenden dritten Monats nicht bezahlt hat.<\/p>\n<p>Mit dem Tage des Austritts oder Ausschlusses der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Rechte und Pflichten gegen\u00fcber dem Verein.<\/p>\n<p>3. Tod<\/p>\n<p>\u00a7 7 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>Als Mittel zur Erreichung der Vereinsziele dienen Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden und \u00dcbersch\u00fcsse aus Veranstaltungen. Die dadurch aufgebrachten Mittel d\u00fcrfen nur zur Verfolgung der Vereinsziele verwendet werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die H\u00f6he der j\u00e4hrlichen Mitgliederbeitr\u00e4ge ist die jeweils g\u00fcltige Beitragsordnung ma\u00dfgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.<\/p>\n<p>Ab 2005 werden die Jahresbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Mitglieder wie folgt festgelegt:<\/p>\n<p>30,- Euro j\u00e4hrlich f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige<br \/>\n15,- Euro j\u00e4hrlich f\u00fcr Rentner<br \/>\nDer Jahresbeitrag ist bis zum Ende des dritten Monats des Gesch\u00e4ftsjahres zu entrichten.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>1. die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>2. der Vorstand.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,<br \/>\nRechnungslegung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<br \/>\nEntlastung des Vorstands,<br \/>\n(im Wahljahr) den Vorstand zu w\u00e4hlen,<br \/>\n\u00fcber die Satzung, \u00c4nderungen der Satzung sowie die Aufl\u00f6sung des Vereins zu bestimmen,<br \/>\ndie Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen,<br \/>\nEndg\u00fcltige Ausschl\u00fcsse eines Mitglieds nach dieser Satzung zu f\u00e4llen.<\/p>\n<p>2.\u00a0 Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Gesch\u00e4ftsjahr, nach M\u00f6glichkeit im ersten Halbjahr des Gesch\u00e4ftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 1 Monat vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.<\/p>\n<p>3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:<\/p>\n<p>Bericht des Vorstands,<br \/>\nBericht des Kassenpr\u00fcfers,<br \/>\nEntlastung des Vorstands,<br \/>\nWahl des Vorstands,<br \/>\nWahl von zwei Kassenpr\u00fcfern,<br \/>\nGenehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr,<br \/>\nFestsetzung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen,<br \/>\nBeschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<br \/>\n4. Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachtr\u00e4glich eingereichte Tagesordnungspunkte m\u00fcssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Sp\u00e4tere Antr\u00e4ge &#8211; auch w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge &#8211; m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Antr\u00e4ge zustimmt (Dringlichkeitsantr\u00e4ge).<\/p>\n<p>5. Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt.<\/p>\n<p>6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des\/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Gesch\u00e4ftsstelle eingesehen oder auf Wunsch per Post zugestellt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Vorstand<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<p>ein Vorsitzender<\/p>\n<p>ein Stellvertreter<\/p>\n<p>ein Schatzmeister\/ eine Stellvertretung<\/p>\n<p>ein Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>Sie werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Aussch\u00fcsse f\u00fcr deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der\/die erste Vorsitzende, der\/die stellvertretende Vorsitzende, der\/die SchatzmeisterIn und der\/die Schriftf\u00fchrerIn. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0 Die Vorstandschaft beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0 Beschl\u00fcsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0 Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner\/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung im Amt.<\/p>\n<p>7.\u00a0\u00a0 Der\/die 1. Vorsitzende(r) des Vereins ist berechtigt ohne die vorherige Zustimmung des Vorstandes Ausgaben f\u00fcr die Zwecke und die Ziele des Vereins j\u00e4hrlich einen Betrag in H\u00f6he von Euro 500,&#8211; auszugeben.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Stimmrecht\/ Beschlussf\u00e4higkeit<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden darf.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig; au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen nur, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0 Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0 Ab 2005 k\u00f6nnen Satzungs\u00e4nderungen und Beschl\u00fcsse durch Zweiviertel-Mehrheit verabschiedet werden. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist weiterhin eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>\u00dcber die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren zu w\u00e4hlen. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Aufgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Bei Aufl\u00f6sung des Vereins ist das Vereinsverm\u00f6gen f\u00fcr die Erneuerung des Dorfes Kirinti zu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschlie\u00dfend beschlie\u00dft.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-\u00a0\u00a0\u00a0 &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<\/p>\n<p>Vorsitzender\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 2.Vorsitzender\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 Schatzmeister\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>(H\u00fcseyin G\u00fcnel)\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 (Cemal G\u00fcnel)\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Hidayet Aydogan)\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 (Necati Kaya)<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderung vom 17.02.2007<\/p>\n<p>\u00a7 3 Die Ziele des Vereins<\/p>\n<p>Die Vereinsziele sollen im einzelnen erreicht werden durch :<br \/>\nc)\u00a0 \u2026.<\/p>\n<p>Seelische und finanzielle Unterst\u00fctzung der Familien in<br \/>\nSterbef\u00e4llen\u00a0 in der BRD. Es wird eine finanzielle Unterst\u00fctzung\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 ALT<\/p>\n<p>f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung des Leichnams in H\u00f6he von Euro 500,- an<\/p>\n<p>die Familie des Mietglieds gezahlt.<\/p>\n<p>e)\u00a0 \u2026.<\/p>\n<p>Ge\u00e4nderte Fassung:<\/p>\n<p>3.3 Die Vereinsziele sollen im einzelnen erreicht werden durch :<\/p>\n<p>c)\u00a0 \u2026.<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Seelische und finanzielle Unterst\u00fctzung der Familien in<\/p>\n<p>Sterbef\u00e4llen in der BRD. Es wird eine finanzielle Unterst\u00fctzung<\/p>\n<p>als Sterbegeld in H\u00f6he von \u20ac 500,- an die Familie des<\/p>\n<p>Mietglieds gezahlt, unabh\u00e4ngig davon, wo das Mitglied<\/p>\n<p>gestorben ist. Auch im Falle eines Sterbefalles eines\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 NEU<\/p>\n<p>Familienmitglieds hat die Familie das Recht auf die<\/p>\n<p>Zahlung dieser Unterst\u00fctzung in H\u00f6he von \u20ac 500,-.<\/p>\n<p>Familienmitglieder sind: Mitglied und Ehepartner sowie<\/p>\n<p>deren Kinder, die allerdings noch Zuhause leben.<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0 \u2026.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\t\n<\/div>[vc_empty_space height=&#8221;30px&#8221;][vc_empty_space height=&#8221;40px&#8221; el_class=&#8221;norebro-phone-space vc_hidden-xs&#8221;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row full_width=&#8221;stretch_row&#8221; use_through_lines=&#8221;1&#8243; css=&#8221;.vc_custom_1507300472924{background-color: #ffffff !important;}&#8221;][vc_column][vc_empty_space height=&#8221;90px&#8221; el_class=&#8221;norebro-phone-space&#8221;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row]\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;stretch_row&#8221; use_through_lines=&#8221;1&#8243; side_background_title_alignment=&#8221;right&#8221; css=&#8221;.vc_custom_1507633609783{background-color: #ffffff !important;}&#8221; side_background_title=&#8221;\/Services&#8221; side_background_title_typo=&#8221;font_size~80||letter_spacing~-1||weight~600&#8243; side_background_title_color=&#8221;#f1f4f8&#8243;][vc_column][vc_empty_space height=&#8221;90px&#8221; el_class=&#8221;norebro-phone-space vc_hidden-xs&#8221;][vc_empty_space height=&#8221;40px&#8221;&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5656154"}],"collection":[{"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5656154"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5656154\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5656167,"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5656154\/revisions\/5656167"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kirinti.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5656154"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}